Gesundheitsuntersuchung
Nach Vollendung des 35. Lebensjahres
- eine umfassende Anamneseerhebung und die Erhebung des Ganzkörperstatus
- eine Blutuntersuchung (mit Gesamtcholesterin und Blutzucker)
- eine Urinuntersuchung (mit Eiweiß, Harnzucker sowie auf Entzündungsanzeichen)
haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf den „Checkup“, der alle zwei Jahre bei Allgemeinärzten durchgeführt werden kann. Er dient insbesondere der Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauf- sowie Nierenerkrankungen und beinhaltet: