Akupunktur
Bis 2001 war die Akupunktur für Kassenpatienten noch eine so genannte „IGeL“ („Individuelle Gesundheits-Leistung“). Eine Änderung brachte der Start der GERAC – der weltweit größten wissenschaftlichen Studie zur Akupunktur, an der viele Krankenkassen beteiligt sind. Sofern diese Studie für die Akupunktur eine vergleichbare Wirkung nachweisen kann wie für schulmedizinische Behandlungen, erwägen die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Akupunktur künftig als Kassenleistung anzuerkennen.
In der Zwischenzeit beschränkt sich die Erstattung auf die Behandlung von volkswirtschaftlich relevanten Erkrankungen
- chronische Kopfschmerzen
- Lendenwirbelsäulen-Schmerzen
- degenerative Gelenkschmerzen (Coxathrose/ Gonathrose)
(Als chronisch gelten Erkrankung dann, wenn sie länger als 6 Monate andauern)
Bei allen anderen Indikationen ist der Patient auf das Entgegenkommen seiner Kasse angewiesen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Patient einem Modellvorhaben der Krankenkassen teilnimmt. In der Regel werden dem Patienten zunächst 10 Sitzungen pro Jahr bewilligt; nach medizinischer Begründung können anschließend auch weitere Sitzungen genehmigt werden.
Selbstverständlich bieten wir auch Akupunkturbehandlungen bei anderen Erkrankungen an:
- Allergiebehandlung (allergische Rhinopathie)
- Raucherentwöhnung
- Fettleibigkeit
Diese Behandlung wird leider nicht von den Krankenkassen übernommen.